Sen­dung der Deut­schen Post und DHL beim Zoll abholen

Ersatz - Zoll-Inhaltserklärung

War­tet man gespannt auf sei­ne Waren­sen­dung, wäh­rend sich die­ser womög­lich noch bei der Zoll­kon­trol­le (IPZ FFM) befin­det oder sogar schon in dem zustän­di­gen Ziel-Paket­zen­trum, erhält aber anschlie­ßend Post von der zustän­di­gen Post­fi­lia­le, dass man die Sen­dung beim Zoll abho­len muss, sind das wahr­lich kei­ne gute Nach­rich­ten. Aber meis­tens endet der Besuch nicht all­zu dramatisch.

Sofern man schon anhand der Sen­dungs­num­mer den Sta­tus able­sen kann, dass man die Sen­dung beim zustän­di­gen Zoll abho­len kann, bekommt man rela­tiv Zeit­nah ein Schrei­ben vom Zoll über die Deut­sche Post.

Die Sen­dung wird dem für den Emp­fän­ger zustän­di­gen Zoll­amt über­ge­ben. Der Emp­fän­ger kann die Sen­dung, nach Erhalt des Benach­rich­ti­gungs­schrei­ben der Deut­schen Post über den Ein­gang einer zoll­pflich­ti­gen Sen­dung, beim Zoll abholen.

Dort wird in der Regel beschrie­ben, dass man den Waren­wert der Sen­dung bestim­men und daher Nach­wei­se vor­bei brin­gen muss. Dem­nach muss man die Rech­nung und den Zah­lungs­be­leg (zum Bei­spiel den Pay­Pal-Beleg (ein­fach online aus­dru­cken)) vor­bei bringen.

Soll­te die Sen­dung von einem Händ­ler (gewerb­lich) stam­men, beträgt die Zoll­frei-Sum­me 20€. Bei einer pri­va­ten Geschen­ke-Sen­dung sind es 45€. Die Sum­me berech­net sich (lei­der nicht exklu­siv) inklu­siv Versandkosten.

Wenn bei­spiels­wei­se die Ware 10€ gekos­tet hat, aber der Ver­sand nach Deutsch­land 40€, so sind vol­le 50€ zu ver­zol­len und nicht meist wie gedacht nur die 10€.

Um die Waren­sen­dung dann zu erhal­ten, hat man in der Regel 14 Tage Zeit, um die beim nächst­ge­le­ge­nen Zoll­amt (zustän­di­ger steht auf dem Schrei­ben) abzu­ho­len. Nach­dem man die Rech­nung / Zah­lungs­be­leg vor­ge­legt hat, wird unter Umstän­den noch die Rech­nung mit der Ware verglichen.

Der Mit­ar­bei­ter bit­tet dann vor Ort die Sen­dung zu öff­nen, damit der Abgleich statt­fin­den kann. Jedoch ist die­se Pro­ze­dur nicht immer so, son­dern erfolgt nach eige­nem Ermessen.

Die Ver­zol­lung über der oben genann­ten Sum­me beläuft sich aktu­ell auf die nor­ma­len 19%. Bei unse­rem Bei­spiel wären es dann 9,50€, da ins­ge­samt Wert von ver­zoll­ba­ren 50€.

Nach­dem fest­ge­stellt wur­de, dass man die Sen­dung ver­zol­len muss oder auch nicht, kann man die Ware dann mit nach Hau­se neh­men und die Sache ist erledigt.

Die all­ge­mei­ne Hin­wei­se kann man hier nach­le­sen: Deut­sche Post Zoll­amt – Hinweise

Um mal so ein Bei­spiel her­vor­zu­ru­fen, habe ich in die­sem Bei­trag rechts ein Schrei­ben von der Deut­schen Post via Zoll hoch­ge­la­den, den ich damals mal bekom­men habe.

Natür­lich muss aber der Besuch sich auch nicht „nega­tiv” belau­fen. Pri­mär wur­de das Schrei­ben nur ver­schickt, weil man „zufäl­lig” die Sen­dung kon­trol­lie­ren woll­te und fest­ge­stellt hat, dass an der Sen­dung außen (Ver­sand-Packung) kei­ne Rech­nung oder ähn­li­ches auf­ge­klebt wur­de, damit man sofort fest­stel­len kann, ob die Sen­dung ver­zollt wer­den muss oder auch nicht.

Ersatz Zollinhaltserklärung

Daher ist es rat­sam, wenn man mal des öfte­ren beim Zoll auf­tau­chen muss, dem Händler/Versender dar­auf auf­merk­sam machen, dass man in Deutsch­land außen den Waren­wert anbrin­gen muss. Eine Kopie der Rech­nung oder ähn­li­ches reicht voll­kom­men aus.

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