OTTO: Keinen Handlungsbedarf bei Vernichtung von Warenretouren
Der Onlinehändler OTTO sieht bei der Vernichtung von schadhaften Rücksendungen keinen Handlungsbedarf.
Der Onlinehändler OTTO sieht bei der Vernichtung von schadhaften Rücksendungen keinen Handlungsbedarf.
Bei PayPal gibt es schon seit längerer Zeit die Möglichkeit, die kostenpflichtige Retouren-Kosten über PayPal erstattet zu bekommen. Die Aktion wurde für dieses Jahr 2018 wieder einmal verlängert.