Bun­des­po­li­zei: Waf­fen­ver­bot am Köl­ner Haupt­bahn­hof in den Abendstunden

Bundespolizei

Die Bun­des­po­li­zei hat im Allein­gang beschlos­sen, dass ab sofort am Köl­ner Haupt­bahn­hof ein nächt­li­ches Waf­fen­ver­bot gilt. Das Ver­bot gilt in zwi­schen Frei­tag und Sonn­tag jeweils am Abend.

Für den Köl­ner Haupt­bahn­hof gilt von Frei­tag­abend 18:00 Uhr bis Sams­tag­mor­gen 06:00 Uhr, sowie vom Sams­tag­abend 18:00 Uhr bis Sonn­tag­mor­gen 06:00 Uhr ein Mit­führ­ver­bot für Schuss- und Schreck­schuss­waf­fen, Mes­ser aller Art sowie Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen.

Die­ses Ver­bot hat die Bun­des­po­li­zei im Allein­gang beschlos­sen, also mit einer All­ge­mein­ver­fü­gung und wird das Ver­bot nun kon­se­quent kon­trol­lie­ren laut einer Sprecherin.

In der Ver­gan­gen­heit sei es oft vor­ge­kom­men, dass die Rei­sen­de mit Waf­fen unter­wegs sei­en. Es sei vor allem ein Pro­blem, wenn betrun­ke­ne Nacht­schwär­mer vom Haupt­bahn­hof auf dem Weg nach Hau­se sei­en und wäh­rend­des­sen mit ande­ren Per­so­nen in Streit geraten.

Bei sol­chen Kon­trol­len sei sehr oft vor­ge­kom­men, dass sol­che – wie oben erwähn­te – Waf­fen vor­ge­fun­den wur­den. Bei einem Ver­stoß droht ein Buß­geld in Höhe von 100 Euro. Wei­te­re Details will die Behör­de heu­te noch bekanntgeben.

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