Shop-Betrei­ber dür­fen kei­ne Regis­trie­rungs-Mail mehr senden

Land- und Amtsgericht Duisburg Urheber: Raimond Spekking (CC-BY-SA-3.0)

Das Amts­ge­richt Pan­kow-Wei­ßen­see hat nun ent­schie­den, dass Shop-Betrei­ber kei­ne Will­kom­mens-Email mehr sen­den dür­fen. Erst­mal bezieht sich das Urteil nur aus dem Amts­ge­richt Pan­kow-Wei­ßen­see, aber es ist eine Fra­ge der Zeit, bis das Urteil bun­des­weit gül­tig sein könnte.

Erst­mal zur Vor­ge­schich­te: Eine Pri­vat­per­son bekam eine Will­kom­mens-Email von einem Shop, mit dem Hin­weis, dass er sich dort regis­triert habe und ihn ent­spre­chend will­kom­men heißt. Jedoch hat die­se Per­son sich dort nicht regis­triert und ist vor das Gericht gezogen.

Das Amts­ge­richt hat nun ent­schie­den, dass sol­che Emails als „SPAM” aner­kannt wer­den und ent­spre­chend nicht mehr ver­sen­det dür­fen. Da das Urteil (Az.: 101 C 1005/14) erst­mal nur im Amts­ge­richt Pan­kow-Wei­ßen­see rechts­kräf­tig ist, gilt es nicht bundesweit.

Jedoch ist es eine Fra­ge der Zeit, bis die (net­ten) Abmahn-Men­schen aus ganz Deutsch­land sich dar­auf beru­fen und es even­tu­ell sogar bun­des­weit rechts­kräf­tig wird. Daher soll­te man unter Umstän­den jetzt schon agie­ren, um sowas vorzubeugen.

Metho­de 1 – Nichts machen:
Die ein­fachs­te Vari­an­te ist, dass man ein­fach gar nichts macht, soll­te man eine auto­ma­ti­sier­te Email ver­sen­den, wenn sich jemand im eige­nen Shop regis­triert hat. Da das Urteil (noch) nicht bun­des­weit gül­tig ist, hat man erst­mal nichts zu befürchten.

Metho­de 2 – „Opt-In” setzen:
Bei der Regis­trie­rung kann man bei­spiels­wei­se vor­her expli­zit danach erfra­gen, ob man solch eine Email erhal­ten möch­te oder zustimmt, dass solch eine ver­sen­det wird. Das ist wohl die sichers­te Vari­an­te. Auch, wenn man sich schon mal für die Zukunft vor­be­rei­ten möchte.

Metho­de 3 – Kei­ne Email senden:
Am sichers­ten kann man sich sein, wenn man dann ein­fach ganz auf die auto­ma­ti­sier­te Email ver­zich­tet. Jedoch wäre es wohl aus Kun­den­sicht nicht vor­teil­haft, wenn so ein Fall noch­mal vor­kommt (jemand frem­des regis­triert sich mit sei­ne eige­ne Email Adres­se im Shop).

Metho­de 4 – Regis­trie­rung schließen:
Ansons­ten kann man auch kom­plett auf die Regis­trie­rung ver­zich­ten, sodass gar kein Kun­den­kon­to erstellt wird (als Gast ein­kau­fen). Ob das aber so opti­mal ist, ist eine ande­re Frage…

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