Schul­mi­nis­te­ri­um NRW: Zen­tra­le Abschluss­prü­fung kann wie­der­holt werden

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Letz­ten Don­ners­tag wur­den die zen­tra­le Abschluss­prü­fun­gen für das Fach Eng­lisch geschrie­ben. Dabei wur­de die Prü­fung von sehr vie­len als zu schwer emp­fun­den. Nun lenkt das Schul­mi­nis­te­ri­um ein.

In kom­plett Nord­rhein-West­fa­len wur­de am 18. Mai 2017 die zen­tra­le Abschluss­prü­fung für das Fach Eng­lisch geschrie­ben. Die Prü­fung ist mit einem Hör- und Lese­ver­ste­hen auf­ge­baut, mit anschlie­ßen­der Wort­schatz-Über­prü­fung. Zum Schluss muss man noch anhand eines Tex­tes ein Frei­text (in eng­lisch) schreiben.

Die kom­plet­te Prü­fung wur­de aber von sehr vie­len Prüf­lin­gen, sowie von den Leh­rern und Eltern als viel zu schwer emp­fun­den. Auf­grund des­sen hat­te auch ein Schü­ler eine Peti­ti­on ins Leben geru­fen, wel­che eine Neu­auf­la­ge forderte.

Ich per­sön­lich hat­te an die­sem Tag auch die Prü­fung geschrie­ben gehabt und kann die Kri­tik nach­voll­zie­hen. Mein Eng­lisch ist jetzt nicht super schlecht, aber auch nicht super gut. Den­noch hat­te ich mas­si­ve Pro­ble­me damit, allein den Teil mit dem Hör­ver­ste­hen zu absol­vie­ren. In einem Pod­cast war der Spre­cher ziem­lich am nuscheln (und schall­te auch noch, auf­grund der Hal­le, wo der Pod­cast auf­ge­nom­men wur­de) und der ande­re Pod­cast war auch ziem­lich schwer zu ver­ste­hen, weil dort eine Per­son im afro­ame­ri­ka­ni­sches Eng­lisch gespro­chen hat­te und unter­legt mit einer Musik war.

Der abschlie­ßen­de Text, wo man ein Frei­text anhand vor­ge­ge­be­ner Auf­ga­ben absol­vie­ren muss­te, war auch ziem­lich schwie­rig. Denn dort muss­te man nicht nur meh­re­re Per­so­nen aus­ein­an­der hal­ten, um die Geschich­te zu ver­ste­hen (eher weni­ger das Pro­blem), son­dern es kamen dort auch vie­le unbe­kann­te Voka­beln vor, die man weder in der Ver­gan­gen­heit irgend­wo gelernt bekom­men hat­te, geschwei­ge irgend­wie geläu­fi­ge Begrif­fe waren.

Alles in Allem war die Prü­fung daher eine rei­ne Kata­stro­phe. Das fand nicht nur ich so, son­dern wohl auch mehr als 45.000 ande­re Schü­ler, die eine Peti­ti­on online unter­schrie­ben haben, mit der For­de­rung, eine Neu­auf­la­ge zu kre­ieren. Zudem emp­fun­den die Lehr­kräf­te, Eltern und auch Men­schen, die Eng­lisch als Mut­ter­spra­che haben, die Prü­fung als viel zu schwer, zum Teil auch nicht lösbar.

Nun gab das Schul­mi­nis­te­ri­um NRW per Pres­se­mit­tei­lung heu­te bekannt, dass unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen die Prü­fung wie­der­holt wer­den kann. Zuerst ein­mal haben aber die Lehr­kräf­te, die die Prü­fung kor­ri­gie­ren, einen erhöh­ten Bewer­tungs­spiel­raum. Außer­dem erhält man Bonus­punk­te, wenn man das Hören­ver­ste­hen erfolg­reich gelöst hat, um den rest­li­chen Teil zu kom­pen­sie­ren. Dazu wur­de die Noten­ta­bel­le ent­spre­chend angepasst.

Möch­te man – trotz des geän­der­ten Bewer­tungs­sche­mas – die Klau­sur wie­der­ho­len, kann mit Rück­spra­che der Lehr­kraft am regu­lä­ren Nach­schrei­be-Ter­min die Klau­sur nach­schrei­ben. Der Nach­schrei­be-Ter­min ist für die­je­ni­gen, die die eigent­li­che Prü­fung nicht schrei­ben konn­ten, auf­grund von Krank­heit und/oder ähn­li­ches. Natür­lich ist die Nach­schrei­be-Klau­sur nicht die­sel­be Klau­sur, son­dern eine kom­plett Ande­re. Wer der Mei­nung ist, dass trotz des neu­en Bewer­tungs­spiel­raums die Klau­sur schlecht aus­fal­len wird, kann mit Rück­spra­che der Lehr­kraft sie wie­der­ho­len, wenn man die Lehr­kraft es zulässt.

Ich in mei­nem Fall wer­de auf jeden Fall die Nach­schrei­be-Klau­sur in Anspruch neh­men, mit der Hoff­nung, dass sie nicht schwe­rer ist, als die „regu­lä­re” Prü­fung. Zwar bekom­me ich vor­her nicht die Beno­tung der regu­lä­ren Prü­fung mit­ge­teilt, aber die Nach­schrei­be-Klau­sur kann eigent­lich in mei­nem Fall nur bes­ser ausfallen.

Kurz zusam­men­ge­fasst: Wer der Mei­nung ist, dass die Beno­tung – trotz neu­em Bewer­tungs­bo­gen – schlecht aus­fal­len wird, kann in Rück­spra­che der ent­spre­chen­den Lehr­kraft die Nach­schrei­be-Klau­sur schrei­ben, womit die ver­gan­ge­ne Prü­fung (am Don­ners­tag) nicht mehr gewer­tet wird. Man bekommt aber vor­her nicht die Beno­tung der Prü­fung vom Don­ners­tag mit­ge­teilt, um abschät­zen zu kön­nen, ob sich das Nach­schrei­ben loh­nen wür­de oder nicht.

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