Pay­Pal – Auf­klä­rung von Daten­wei­ter­ga­be an das JobCenter

PayPal

Aktu­ell schwirrt im Inter­net die Mel­dung rum, dass mit der neu­en Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Pay­Pal, die am 01. Juli 2015 in Kraft tritt, weit­rei­chend die vor­han­de­ne Pay­Pal-Benut­zer­da­ten an das Job­Cen­ter ohne wei­te­res wei­ter­ge­reicht wer­den kann. Dazu nicht nur die Kon­to­be­we­gun­gen, son­dern auch Foto, IP-Adres­se, Stand­ort-Daten und vie­les mehr.

Im Inter­net ver­brei­tet sich aktu­ell die Mel­dung, dass mit den neu­en Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Pay­Pal, die ab dem 01. Juli 2015 in Kraft tritt, jeg­li­che vor­han­de­ne Daten zukünf­tig an das Job­Cen­ter wei­ter­ge­ge­ben wer­den kann.

Dabei wur­de aus den vor­ge­stell­ten neu­en Daten­schutz­be­stim­mun­gen fol­gen­des herauszitiert:
1. „wir begrün­det davon aus­ge­hen kön­nen, dass es für uns ange­mes­sen ist, die­se bei ihren Nach­for­schun­gen zu Betrug und ande­ren ille­ga­len oder poten­zi­ell ille­ga­len Akti­vi­tä­ten
2. „Name, Adres­se, E‑Mail-Adres­se, Tele­fon­num­mer, Benut­zer­na­me, Foto, IP-Adres­se, Gerä­te-ID, Stand­ort­da­ten, Kon­to­num­mern, Kon­to­ar­ten, Anga­ben zu den mit dem Kon­to genutz­ten Zah­lungs­in­stru­men­ten, Details der Zah­lungs­vor­gän­gen, Details zu geschäft­li­chen Zah­lun­gen, Kun­den­an­ga­ben und ‑berich­te, Kon­to­vor­ein­stel­lun­gen, Anga­ben zur Iden­ti­tät, die im Rah­men unse­rer „Know Your Customer”-Prüfungen erfasst wur­den und Kun­den­kor­re­spon­denz

Des­wei­te­ren wird geschrie­ben, dass mit den neu­en Daten­schutz­be­stim­mun­gen die Behör­den das Recht haben, die oben genann­te Infor­ma­tio­nen anzu­for­dern. Außer­dem, dass das Job­Cen­ter jeder­zeit das Recht hat, bei Pay­Pal anzu­fra­gen, ob ihr Kun­de auch bei denen Kun­de ist.

Heißt also, dass qua­si ab über­nächs­ten Monat jeder vom Job­Cen­ter hin­ge­hen und anfra­gen kann, ob man bei denen ein Kon­to besitzt und im Ja-Fall dann „Name, Adres­se, E‑Mail-Adres­se, Tele­fon­num­mer, Benut­zer­na­me, Foto, IP-Adres­se, Gerä­te-ID, Stand­ort­da­ten, Kon­to­num­mern, Kon­to­ar­ten, Anga­ben zu den mit dem Kon­to genutz­ten Zah­lungs­in­stru­men­ten, Details der Zah­lungs­vor­gän­gen, Details zu geschäft­li­chen Zah­lun­gen, Kun­den­an­ga­ben und ‑berich­te, Kon­to­vor­ein­stel­lun­gen, Anga­ben zur Iden­ti­tät, die im Rah­men unse­rer „Know Your Customer”-Prüfungen erfasst wur­den und Kun­den­kor­re­spon­denz” her­aus­ge­ge­ben wird.

Soweit erst­mal zu den Infor­ma­tio­nen, die gene­rell ver­öf­fent­licht wur­den. Klingt mei­ner Mei­nung erst­mal äußerst skan­da­lös, dass das Job­Cen­ter ohne wei­te­res die oben zitier­ten Infor­ma­tio­nen anfor­dern kann.

Aber jetzt kom­men wir mal zu den Fak­ten, Kurzfassung:
1. Die oben her­aus­zi­tier­ten Infor­ma­tio­nen sind völ­lig aus dem Kon­text gerissen
2. Zudem sind die­se Infor­ma­tio­nen auch bei der alten Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Pay­Pal vor­han­den – sie­he alte Daten­schutz­be­stim­mun­gen und die neu­en Daten­schutz­be­stim­mun­gen (hier als Back­up, soll­te Pay­Pal etwas an den URLs ändern: alt | neu)
3. Es wird zwar auch „Behör­den” genannt, aber man geht nicht spe­zi­ell auf das Job­Cen­ter ein – außer­dem besitzt nicht mal jede Stadt/Kommune einen JobCenter
4. Da die oben genann­ten, zitier­ten Infor­ma­tio­nen schon lan­ge vor­her in den Daten­schutz­be­stim­mun­gen vor­han­den sind, hät­te angeb­lich das Job­Cen­ter schon lan­ge die­se Infor­ma­tio­nen anfor­dern kön­nen und nicht erst ab dem 01. Juli 2015
5. Soll­te es dazu kom­men, dass die Daten her­aus­ge­ge­ben wer­den, wird sicher­lich nicht alle von Pay­Pal erho­be­ne Daten her­aus­ge­ge­ben (Foto, IP-Adres­se usw., sie­he oben)
6. Die­se oben zitier­te Infor­ma­tio­nen sind Daten, die Pay­Pal selbst erhe­ben(, die zum Teil auch vom Kun­den selbst ange­ge­ben wur­den) und sind nicht die Daten, die auch alle an das Job­Cen­ter bezie­hungs­wei­se Behör­den wei­ter­ge­reicht werden
7. Auf­grund, dass eBay und Pay­Pal sich in „eigen­stän­di­ge Unter­neh­men” auf­lö­sen, muss eine neue Daten­schutz­be­stim­mung her und teils alte, ungül­ti­ge Infor­ma­tio­nen sind ent­fernt wor­den – ver­gleicht ein­fach die alte und neue Daten­schutz­be­stim­mun­gen (sind bei Punkt 2 verlinkt)

Das ein­mal kurz zusam­men­ge­fasst. Fakt also, dass die­se Mel­dun­gen mei­ner Mei­nung nach ziem­lich irrele­vant ist, da die­se schon vor­her in den Daten­schutz­be­stim­mun­gen vor­han­den waren und sicher­lich nicht ein­fach das Job­Cen­ter anklin­geln kann bei Pay­Pal und die kom­plet­ten Daten­sät­ze von denen bekommt.

Wer sich damit noch etwas inten­si­ver befas­sen möch­te, kann hier ein­fach weiterlesen:
Wir haben also mitt­ler­wei­le gelernt, dass die­se Infor­ma­ti­on, „dass das Job­Cen­ter ab dem 01. Juli 2015 alle erho­be­ne Daten ohne Wei­te­res anfor­dern kann” ziem­lich schwach­sin­nig ist.

Wür­de das näm­lich stim­men, hät­te das Job­Cen­ter auch in der Ver­gan­gen­heit laut den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Pay­Pal jeder­zeit die­se Infor­ma­tio­nen anfor­dern kön­nen. Wäre es wirk­lich jemals soweit gekom­men, wäre die­ser Fall weit­re­chend bekannt gewor­den. Glaubt mir.

Was ich aber in mei­nem per­sön­li­chen Umfeld schon mit­be­kom­men habe ist, dass bei den ALG II-Wei­ter­be­wil­li­gungs-/Be­schei­de gefragt wird, ob man ein per­sön­li­ches Pay­Pal-Kon­to besitzt. Das ist nicht immer so gewe­sen und soll­te rela­tiv neu sein, dass das abge­fragt wird.

Natür­lich kann man sich nun den­ken, dass es in fer­ner Zukunft wirk­lich soweit kom­men wird, dass das Job­Cen­ter (oder das Arbeits­amt, je nach Stadt/Kommune) bei Pay­Pal anfragt, ob ein Kon­to bei denen vor­han­den ist oder nicht. Aber ich per­sön­lich den­ke, dass das nur der Fall sein wird, wenn man denkt, dass man unwah­re Anga­ben gemacht hat und die Ver­mu­tung nahe liegt, dass man neben der Sozi­al­hil­fe sich eine klei­ne, gol­de­ne Nase verdient.

Sol­che Aktio­nen fin­den statt, aber dort fragt man bei­spiels­wei­se nur bei der Bun­des­bank(?) nach (anhand Vor-/Nach­na­me, Anschrift und Geburts­da­tum), wel­che Kon­ten der Kun­de bei wel­cher Ban­ken er hat und wie hoch der Kon­to­stand ist. Soll­te man Pay­Pal wirk­lich mit ein­be­zie­hen, wird hier sicher­lich nur das­sel­bi­ge gefragt, ob ein Kon­to vor­han­den ist oder nicht und wie vie­le Euro­nen dort gebun­kert wird.

Denn alles wei­te­re, wie Kontoumsätze/Kontoauszüge und Co. muss vom Kun­den (also vom Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger) selbst vor­ge­legt wer­den, wenn neben der bereits schon ange­ge­be­ne Kon­ten noch ande­re vor­han­den sind. Pay­Pal wird hier sicher­lich nicht Daten wie IP-Adres­se, kom­plet­te Kon­to­um­sät­ze, Foto und Co. wei­ter­rei­chen. Sol­che Daten wer­den nur für eige­ne Zwe­cke erho­ben und verwendet.

Wer sich den­noch „unsi­cher” fühlt, dass man „aus­spio­niert” wer­den kann, soll­te ein­fach sein Pay­Pal-Benut­zer­kon­to schlie­ßen. Dabei ist es ganz gleich, ob vor dem 01. Juli 2015 oder danach. Die zitier­ten Klau­seln gab es schon lan­ge vorher.

Mei­ner Mei­nung nach aber schwach­sin­nig, da man sicher­lich nicht im „Rah­men einer Über­prü­fung” sei­tens Job­Cen­ter und Co. nur bei Pay­Pal allei­ne anfragt. Wenn man wirk­lich solch einen Ver­dacht hat und man möch­te die­sen nach­ge­hen, wer­den alle Regis­ter gezo­gen und nicht nur ein­fach „just for fun” bei Pay­Pal angefragt.

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