Aktuell schwirrt im Internet die Meldung rum, dass mit der neuen Datenschutzbestimmungen von PayPal, die am 01. Juli 2015 in Kraft tritt, weitreichend die vorhandene PayPal-Benutzerdaten an das JobCenter ohne weiteres weitergereicht werden kann. Dazu nicht nur die Kontobewegungen, sondern auch Foto, IP-Adresse, Standort-Daten und vieles mehr.
Im Internet verbreitet sich aktuell die Meldung, dass mit den neuen Datenschutzbestimmungen von PayPal, die ab dem 01. Juli 2015 in Kraft tritt, jegliche vorhandene Daten zukünftig an das JobCenter weitergegeben werden kann.
Dabei wurde aus den vorgestellten neuen Datenschutzbestimmungen folgendes herauszitiert:
1. „wir begründet davon ausgehen können, dass es für uns angemessen ist, diese bei ihren Nachforschungen zu Betrug und anderen illegalen oder potenziell illegalen Aktivitäten”
2. „Name, Adresse, E‑Mail-Adresse, Telefonnummer, Benutzername, Foto, IP-Adresse, Geräte-ID, Standortdaten, Kontonummern, Kontoarten, Angaben zu den mit dem Konto genutzten Zahlungsinstrumenten, Details der Zahlungsvorgängen, Details zu geschäftlichen Zahlungen, Kundenangaben und ‑berichte, Kontovoreinstellungen, Angaben zur Identität, die im Rahmen unserer „Know Your Customer”-Prüfungen erfasst wurden und Kundenkorrespondenz”
Desweiteren wird geschrieben, dass mit den neuen Datenschutzbestimmungen die Behörden das Recht haben, die oben genannte Informationen anzufordern. Außerdem, dass das JobCenter jederzeit das Recht hat, bei PayPal anzufragen, ob ihr Kunde auch bei denen Kunde ist.
Heißt also, dass quasi ab übernächsten Monat jeder vom JobCenter hingehen und anfragen kann, ob man bei denen ein Konto besitzt und im Ja-Fall dann „Name, Adresse, E‑Mail-Adresse, Telefonnummer, Benutzername, Foto, IP-Adresse, Geräte-ID, Standortdaten, Kontonummern, Kontoarten, Angaben zu den mit dem Konto genutzten Zahlungsinstrumenten, Details der Zahlungsvorgängen, Details zu geschäftlichen Zahlungen, Kundenangaben und ‑berichte, Kontovoreinstellungen, Angaben zur Identität, die im Rahmen unserer „Know Your Customer”-Prüfungen erfasst wurden und Kundenkorrespondenz” herausgegeben wird.
Soweit erstmal zu den Informationen, die generell veröffentlicht wurden. Klingt meiner Meinung erstmal äußerst skandalös, dass das JobCenter ohne weiteres die oben zitierten Informationen anfordern kann.
Aber jetzt kommen wir mal zu den Fakten, Kurzfassung:
1. Die oben herauszitierten Informationen sind völlig aus dem Kontext gerissen
2. Zudem sind diese Informationen auch bei der alten Datenschutzbestimmungen von PayPal vorhanden – siehe alte Datenschutzbestimmungen und die neuen Datenschutzbestimmungen (hier als Backup, sollte PayPal etwas an den URLs ändern: alt | neu)
3. Es wird zwar auch „Behörden” genannt, aber man geht nicht speziell auf das JobCenter ein – außerdem besitzt nicht mal jede Stadt/Kommune einen JobCenter
4. Da die oben genannten, zitierten Informationen schon lange vorher in den Datenschutzbestimmungen vorhanden sind, hätte angeblich das JobCenter schon lange diese Informationen anfordern können und nicht erst ab dem 01. Juli 2015
5. Sollte es dazu kommen, dass die Daten herausgegeben werden, wird sicherlich nicht alle von PayPal erhobene Daten herausgegeben (Foto, IP-Adresse usw., siehe oben)
6. Diese oben zitierte Informationen sind Daten, die PayPal selbst erheben(, die zum Teil auch vom Kunden selbst angegeben wurden) und sind nicht die Daten, die auch alle an das JobCenter beziehungsweise Behörden weitergereicht werden
7. Aufgrund, dass eBay und PayPal sich in „eigenständige Unternehmen” auflösen, muss eine neue Datenschutzbestimmung her und teils alte, ungültige Informationen sind entfernt worden – vergleicht einfach die alte und neue Datenschutzbestimmungen (sind bei Punkt 2 verlinkt)
Das einmal kurz zusammengefasst. Fakt also, dass diese Meldungen meiner Meinung nach ziemlich irrelevant ist, da diese schon vorher in den Datenschutzbestimmungen vorhanden waren und sicherlich nicht einfach das JobCenter anklingeln kann bei PayPal und die kompletten Datensätze von denen bekommt.
Wer sich damit noch etwas intensiver befassen möchte, kann hier einfach weiterlesen:
Wir haben also mittlerweile gelernt, dass diese Information, „dass das JobCenter ab dem 01. Juli 2015 alle erhobene Daten ohne Weiteres anfordern kann” ziemlich schwachsinnig ist.
Würde das nämlich stimmen, hätte das JobCenter auch in der Vergangenheit laut den Datenschutzbestimmungen von PayPal jederzeit diese Informationen anfordern können. Wäre es wirklich jemals soweit gekommen, wäre dieser Fall weitrechend bekannt geworden. Glaubt mir.
Was ich aber in meinem persönlichen Umfeld schon mitbekommen habe ist, dass bei den ALG II-Weiterbewilligungs-/Bescheide gefragt wird, ob man ein persönliches PayPal-Konto besitzt. Das ist nicht immer so gewesen und sollte relativ neu sein, dass das abgefragt wird.
Natürlich kann man sich nun denken, dass es in ferner Zukunft wirklich soweit kommen wird, dass das JobCenter (oder das Arbeitsamt, je nach Stadt/Kommune) bei PayPal anfragt, ob ein Konto bei denen vorhanden ist oder nicht. Aber ich persönlich denke, dass das nur der Fall sein wird, wenn man denkt, dass man unwahre Angaben gemacht hat und die Vermutung nahe liegt, dass man neben der Sozialhilfe sich eine kleine, goldene Nase verdient.
Solche Aktionen finden statt, aber dort fragt man beispielsweise nur bei der Bundesbank(?) nach (anhand Vor-/Nachname, Anschrift und Geburtsdatum), welche Konten der Kunde bei welcher Banken er hat und wie hoch der Kontostand ist. Sollte man PayPal wirklich mit einbeziehen, wird hier sicherlich nur dasselbige gefragt, ob ein Konto vorhanden ist oder nicht und wie viele Euronen dort gebunkert wird.
Denn alles weitere, wie Kontoumsätze/Kontoauszüge und Co. muss vom Kunden (also vom Sozialhilfeempfänger) selbst vorgelegt werden, wenn neben der bereits schon angegebene Konten noch andere vorhanden sind. PayPal wird hier sicherlich nicht Daten wie IP-Adresse, komplette Kontoumsätze, Foto und Co. weiterreichen. Solche Daten werden nur für eigene Zwecke erhoben und verwendet.
Wer sich dennoch „unsicher” fühlt, dass man „ausspioniert” werden kann, sollte einfach sein PayPal-Benutzerkonto schließen. Dabei ist es ganz gleich, ob vor dem 01. Juli 2015 oder danach. Die zitierten Klauseln gab es schon lange vorher.
Meiner Meinung nach aber schwachsinnig, da man sicherlich nicht im „Rahmen einer Überprüfung” seitens JobCenter und Co. nur bei PayPal alleine anfragt. Wenn man wirklich solch einen Verdacht hat und man möchte diesen nachgehen, werden alle Register gezogen und nicht nur einfach „just for fun” bei PayPal angefragt.