Net­flix – Pass­wort darf mit Fami­lie und Freun­den geteilt werden

Netflix

Ein US-Gericht ent­schied letz­tens, dass es ille­gal sei, Pass­wör­ter zu tei­len. Berich­ten im Inter­net zufol­ge fällt ein Pass­wort von Net­flix wohl dar­un­ter. Jetzt gibt das Unter­neh­men eine Entwarnung.

Net­flix hat nun offen und deut­lich kom­mu­ni­ziert, dass das eige­ne Net­flix Benut­zer­ac­count-Pass­wort mit Fami­lie und Freun­den geteilt wer­den darf. Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung hier­bei ist, dass man dafür kein Ent­gelt ver­langt. Nut­zer dür­fen ihren Benut­zer­ac­count also nicht „antei­lig verkaufen”.

Ins Rol­len kam die Geschich­te, nach­dem in ein Urteil in San Fran­cis­co (Kali­for­ni­en) gefal­len ist, als ein ehe­ma­li­ger Mit­ar­bei­ter eines For­schungs­un­ter­neh­mens ver­ur­teilt wur­de, weil er das Pass­wort eines Mit­ar­bei­ters benutz­te. Das US-Gericht hat dar­auf­hin beschlos­sen, dass das Tei­len eines Pass­worts ille­gal sei.

Bis­her war noch unklar, wie Net­flix es hand­habt, wenn man sein Benut­zer­ac­count mit ande­ren Leu­ten teilt (also das Pass­wort dazu). Aber nun ist klar, dass das Unter­neh­men damit kei­ne Pro­ble­me hat und man es wei­ter­hin (soll­te es schon der Fall sein) tun kann, ohne ein „schlech­tes Gewis­sen” zu haben.

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