net­bank: Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren wer­den bald für Pri­vat­kun­den erhoben

Die net­bank ist eine Online-Bank, die Pri­vat- und Geschäfts­kun­den ein kos­ten­lo­ses Giro­kon­to anbie­tet. Nun wer­den aber Pri­vat­kun­den ab nächs­ten Monat zur Kas­se gebeten.

Bei der net­bank wer­den ab dem nächs­ten Monat Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren in Höhe von maxi­mal 3,50 Euro im Monat erho­ben, wenn man nicht mehr als 400 Euro im Monat als Ein­kom­men erhält. Ab 400 Euro beträgt die Gebühr für Pri­vat­kun­den nur ein Euro im Monat. Geschäfts­kun­den erhal­ten ihr Giro­kon­to wei­ter­hin kostenfrei.

Zuvor war die Nut­zung des Giro­kon­tos auch für Pri­vat­kun­den kos­ten­frei, jedoch muss die net­bank laut eige­nen Anga­ben „den welt­wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen nach­ge­hen”. Damit sind die anhal­ten­de Nega­tiv­zins-Pha­se gemeint. Daher wer­den ab dem 01. April 2017, je nach Ein­kom­mens-Ein­gang, monat­li­che Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren in Höhe von einem Euro, bezie­hungs­wei­se 3,50 Euro fällig.

Als Ein­kom­mens-Ein­gang bezeich­net die net­bank Lohn- und Gehalts-Ein­gän­ge, sowie aus­schließ­lich monat­li­che Geld­ein­gän­ge mit den Bezeich­nun­gen „BAföG”, „Bezü­ge”, „Blin­den­geld”, „Blin­den­hil­fe”, „Ent­loh­nung”, „Gehalt”, „Lohn”, „Pen­si­on”, „Pri­vat­ent­nah­me”, „Ren­te”, „Ruhe­geld”, „Sold”, „Stu­di­en­geld”, „Stu­di­um” und „Ver­gü­tung”. Aus­ge­schlos­sen sind Eigen-Über­wei­sun­gen und Miet­ein­nah­men. Die Beträ­ge kön­nen auch gestaf­felt wer­den, muss jedoch zusam­men im Monat von min­des­tens 400 Euro erfol­gen, wenn man nur einen Euro im Monat für das Kon­to bezah­len möchte.

Wer gar kein Ein­kom­men erhält und die giro­card besitzt, muss nicht nur neben den 3,50 Euro monat­li­chen Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren, son­dern auch noch zusätz­lich 5,00 Euro im Monat für die giro­card zah­len. Erhält man ein aner­kann­tes Ein­kom­men (sie­he oben), ganz gleich in wel­cher Höhe, ist die giro­card wei­ter­hin kostenfrei.

Eine Abrech­nung erfolgt ins­ge­samt immer rück­wir­kend zum nächs­ten Quar­tal. Min­der­jäh­ri­ge erhal­ten ihr Kon­to wei­ter­hin kos­ten­frei. Wei­ter­hin kos­ten­frei ist mit der Mas­ter­Card Clas­sic eine Bar­geld-Ver­fü­gung pro Monat kos­ten­los, für jede wei­te­re Abhe­bung wer­den 3,00 Euro erho­ben. Hebt man mit sei­ner giro­card bei Cash­Pool-Part­ner und welt­weit mit der Mas­ter­Card Pla­ti­num Geld ab, ist dies eben­falls wei­ter­hin kos­ten­frei. Die mTAN und die Nut­zung der Secu­re­App bleibt auch kostenfrei.

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