Am 01. Februar 2016 endet die zusätzliche Übergangsfrist zur IBAN, die es für die Privatkunden gibt. Danach kann man seine Überweisung ausschließlich mittels IBAN aufgeben und nicht noch optional mittels Kontonummer und Bankleitzahl.
Für Behörden und Unternehmen ist die IBAN schon lange pflicht geworden. Sie dürfen nur noch im IBAN-Format eine Überweisung aufgeben oder mittels Lastschriftverfahren Geld einziehen. Für Privatkunden wurde eine Übergangsfrist bis zum 01. Februar gegeben, damit man über die Umstellung sich daran gewöhnen kann.
Ab diesem Datum darf und kann man dann keine Überweisung mehr mittels Kontonummer und Bankleitzahl aufgeben. Selbst die Banken sind dann die Händen gebunden und dürfen nur noch mittels IBAN eine Überweisung annehmen.
Als kleiner Workaround bieten die meisten Banken einen externen IBAN-Konverter an, wenn man die IBAN nicht zur Hand hat, jedoch die Kontonummer und die Bankleitzahl. Daher muss man selbstständig als Privatkunde die Konto-Daten als IBAN umwandeln lassen und muss es dann so der Bank mitteilen (im Überweisungsträger, Onlinebanking, …).
Bereits im letzten Jahr hatte ich schon einen Beitrag dazu verfasst, als die erste Umstellung in Kraft getreten ist. Wer mit der IBAN-Geschichte noch nicht ganz vertraut ist, kann den Beitrag von mir sich gerne mal durchlesen: SEPA Umstellung – Allgemeine Informationen und Tipps