IBAN – Ab Febru­ar wird die IBAN nun ver­pflich­tend für alle

SEPA - Single Euro Payments Area

Am 01. Febru­ar 2016 endet die zusätz­li­che Über­gangs­frist zur IBAN, die es für die Pri­vat­kun­den gibt. Danach kann man sei­ne Über­wei­sung aus­schließ­lich mit­tels IBAN auf­ge­ben und nicht noch optio­nal mit­tels Kon­to­num­mer und Bankleitzahl.

Für Behör­den und Unter­neh­men ist die IBAN schon lan­ge pflicht gewor­den. Sie dür­fen nur noch im IBAN-For­mat eine Über­wei­sung auf­ge­ben oder mit­tels Last­schrift­ver­fah­ren Geld ein­zie­hen. Für Pri­vat­kun­den wur­de eine Über­gangs­frist bis zum 01. Febru­ar gege­ben, damit man über die Umstel­lung sich dar­an gewöh­nen kann.

Ab die­sem Datum darf und kann man dann kei­ne Über­wei­sung mehr mit­tels Kon­to­num­mer und Bank­leit­zahl auf­ge­ben. Selbst die Ban­ken sind dann die Hän­den gebun­den und dür­fen nur noch mit­tels IBAN eine Über­wei­sung annehmen.

Als klei­ner Work­around bie­ten die meis­ten Ban­ken einen exter­nen IBAN-Kon­ver­ter an, wenn man die IBAN nicht zur Hand hat, jedoch die Kon­to­num­mer und die Bank­leit­zahl. Daher muss man selbst­stän­dig als Pri­vat­kun­de die Kon­to-Daten als IBAN umwan­deln las­sen und muss es dann so der Bank mit­tei­len (im Über­wei­sungs­trä­ger, Onlinebanking, …).

Bereits im letz­ten Jahr hat­te ich schon einen Bei­trag dazu ver­fasst, als die ers­te Umstel­lung in Kraft getre­ten ist. Wer mit der IBAN-Geschich­te noch nicht ganz ver­traut ist, kann den Bei­trag von mir sich ger­ne mal durch­le­sen: SEPA Umstel­lung – All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen und Tipps

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