GKV Spit­zen­ver­band: Ers­te Gene­ra­ti­on der Gesund­heits­kar­te nun ungültig

GKV Spitzenverband

Der GKV Spit­zen­ver­band hat per Pres­se­mit­tei­lung bekannt­ge­ge­ben, dass die ers­te Gene­ra­ti­on der Gesund­heits­kar­te seit dem 01. Okto­ber 2017 nicht mehr ver­wen­det wer­den können.

Zum 30. Juni 2017 hat die gema­tik die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te (eGK) der ers­ten Gene­ra­ti­on die Zulas­sung ent­zo­gen, da die Ver­si­cher­ten­stamm­da­ten nicht mehr pro­to­kol­liert wer­den kön­nen bei der Online-Überprüfung.

Dem­entspre­chend kön­nen Ver­si­cher­ten­kar­ten der ers­ten Gene­ra­ti­on (G1) ab dem 01. Okto­ber nicht mehr von den Ärz­ten ein­ge­le­sen wer­den. Wer bereits die neue­re Ver­si­on G1 plus oder sogar G2 besitzt, hat die­ses Pro­blem nicht.

Auf der Kar­te ist zwar die Gene­ra­ti­ons-Num­mer oben rechts ver­merkt, jedoch gibt es bei dem Auf­druck kei­ne Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen G1 und G1 plus. Ist das bei einem der Fall, soll­te zeit­nah über­prü­fen gehen, ob man davon betrof­fen ist. Wer „G2” oben rechts ste­hen hat, muss hier nichts unternehmen.

Das kann man zum Bei­spiel ganz ein­fach und unkom­pli­ziert von daheim aus tun, wenn man einen Kar­ten­le­ser besitzt. In mei­nem Fall habe ich den „Rei­ner SCT cyber­Jack RFID kom­fort” und benut­ze eine Soft­ware, die sowas aus­le­sen kann. Das kann zum Bei­spiel das Pro­gramm „Chip­card mas­ter”, wel­ches man auch bei uns im Down­load­be­reich vor­fin­det. [ama­zon box=„B004ING8R4”]

Ist bei­des vor­han­den, kann ein­fach die Kar­te aus­le­sen las­sen und bekommt ganz unten ange­zeigt, wel­chen Kar­ten­typ man besitzt. In mei­nem Fall ist das der „G1 plus”-Typ und weiß daher, dass ich nichts unter­neh­men muss.

Natür­lich ist mir bewusst, dass nicht jeder einen Kar­ten­le­ser besitzt – ist ja auch ziem­lich teu­er und spe­zi­ell. Daher könnt ihr euch ja mal umhö­ren, wer zufäl­lig solch ein Gerät besitzt oder springt mal spon­tan bei (irgend­ei­nem) Arzt oder bei der Kran­ken­kas­se vor­bei, um die Kar­te fix aus­le­sen zu lassen.

Ich per­sön­lich den­ke nicht, dass die Chan­ce sehr hoch liegt, dass man jetzt eine Kar­te der ers­ten Gene­ra­ti­on (G1) besitzt, aber vor­sichts­hal­ber soll­te man es doch mal che­cken las­sen. Wer lie­ber auf Risi­ko geht, muss jetzt auch nichts schlim­mes befürchten.

Im Ide­al­fall muss man nur nach dem Arzt­be­such zur Kran­ken­kas­se und sich eine neue Kar­te aus­stel­len las­sen, um die­se dann beim Arzt ein­le­sen zu las­sen. Man darf für die Behand­lung kei­ne Pri­vat­rech­nung dem Pati­en­ten aus­stel­len. Wer daher eh die Mög­lich­keit hat, sich zeit­nah die Kar­te aus­le­sen zu las­sen für den Kar­ten­typ, kann das ja mal machen.

Chipcard master 7.11 - Analyse - Krankenversicherungskarte - Gesundheitskarte

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.