GfK Ver­ein: Auto­ma­ti­sier­te Anru­fe zäh­len nicht als Werbeanrufe

Das Markt­for­schungs­in­sti­tut GfK hat ver­lau­ten las­sen, dass ihre auto­ma­ti­schen Umfra­gen nicht als Tele­fon­wer­bung zäh­len. Der Grund ist, dass ihre Umfra­gen nur der Markt­for­schung die­nen sollen.

Dem Unter­neh­men GfK (Gesell­schaft für Kon­sum­for­schung) wur­de Vor­ge­wor­fen, dass auch ihre Anru­fe zu den Wer­be­an­ru­fen zäh­len sol­len. Zu den Vor­wür­fen hat das Markt­for­schungs­in­sti­tut nun Stel­lung genommen.

Die GfK hat zwar ver­lau­ten las­sen, dass es kor­rekt sei, dass für die Aus­wahl der Inter­view-Part­ner Com­pu­ter benutzt wer­den. Die­se Com­pu­ter gene­rie­ren Ruf­num­mern, wel­che dann auto­ma­tisch ange­ru­fen werden.

Aller­dings sag­te die­se Spre­che­rin wei­ter­hin, dass das Unter­neh­men aus­schließ­lich Umfra­gen durch­führt, wel­che dem Zweck der Markt­for­schung die­nen. Bei Markt­for­schungs­an­ru­fe müs­sen kei­ne Ein­wil­li­gun­gen benö­ti­gen, da sie im Gegen­satz zu Wer­be­an­ru­fen nicht den Zweck die­nen sol­len, den Absatz/Verkauf von Dienst­leis­tun­gen oder Pro­duk­ten zu erhöhen.

Des­wei­te­ren erklär­te die Spre­che­rin, dass die die Ruf­num­mern durch ein mathe­ma­ti­sches Zufalls­ver­fah­ren gene­riert und ange­ru­fen wer­den. Das bedeu­tet, dass die Per­son wel­che die Umfra­ge durch­führt nicht weiß, wem sie anruft und auch kei­ne sons­ti­gen Daten und Infor­ma­tio­nen des Befrag­ten hat, es sei denn der Befrag­te gibt sei­ne Einwilligung.

Die Umfra­gen müs­sen außer­dem so aus­ge­wer­tet wer­den, dass kei­ne Rück­schlüs­se auf die befrag­ten Per­son mög­lich sind. Die per­so­nen­be­zo­gen Daten sol­len außer­dem auch nie­mals wei­ter­ge­ge­ben werden.

Aller­dings hat die GfK auch ver­lau­ten las­sen, was man tun kann, falls man kei­ne Anru­fe von dem Unter­neh­men erhal­ten möch­te. So soll man sei­ne Ruf­num­mer auf die Sperr­lis­te des Arbeits­kreis Deut­scher Markt- und Sozi­al­for­schungs­in­sti­tut (ADM) spei­chern las­sen, damit man nicht mehr ange­ru­fen wird.

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