Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass Eventim keine zusätzlichen Kosten für selbst ausgedruckte Tickets verlangen darf. Eventim hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingeleitet.
Das Ticket-Unternehmen Eventim wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt. Grund dafür war, dass Eventim von den Kunden zusätzliche Gebühren (2,50 Euro) verlangt, wenn die Kunden ihre Tickets daheim selbst ausdrucken.
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Eventim nun keine zusätzlichen Kosten mehr dafür verlangen darf, denn die verwendeten Klauseln seien intransparent. Denn für den Verkäufer entstehen bei Selbstausdrucken keine eigenen Aufwendungen, für welchen sie Ersatz verlangen können. Eventim hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt und geht davon aus, dass das Gesetz es vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben wird.
Die Verbraucherzentrale rät Personen die zusätzliche Kosten für selbst ausgedruckte Tickets bezahlt haben, ihre Belege aufzubewahren, denn vielleicht kann man bald diese Service-Gebühren wieder zurückverlangen.