EU: Das Not­ruf­sys­tem eCall wird ab 2018 pflicht in jedem Neu­wa­gen sein

Europäisches Parlament

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat ent­schie­den, dass ab 2018 in der EU Pflicht sein wird, das auto­ma­ti­sche Not­ruf­sys­tem Emer­gen­cy Call in jedem Neu­wa­gen sei­tens Her­stel­ler zu integrieren.

Am Diens­tag, den 28. April 2015 wur­de dem euro­päi­schen Par­la­ment ein Geset­zes­ent­wurf für das Not­ruf­sys­tem eCall vor­ge­let, wel­ches von den Abge­ord­ne­ten zuge­stimmt wur­de. Ab Früh­ling 2018 wird es also Pflicht sein, das eCall-Sys­tem in jedem Neu­wa­gen zu integrieren.

Mit dem Not­ruf­sys­tem eCall ver­fügt das Fahr­zeug über Crash-Sen­so­ren, wel­che manu­ell, aber auch auto­ma­tisch aus­ge­löst wer­den kön­nen. Die Crash-Sen­so­ren erken­nen jeden Unfall und sogar den Schwe­re­grad des Unfalls. Wenn das Sys­tem einen Unfall regis­triert, sen­det es sofort und auto­ma­tisch einen Not­ruf an die nächs­te Ret­tungs­leit­stel­le. Dabei wer­den GPS Daten, das Fahr­zeug­typ, die Fahrt­rich­tung und auch den Unfall­zeit­punkt mitgeteilt.

Das eCall Not­ruf­sys­tem gibt den Insas­sen auch die Mög­lich­keit, direkt mit der Ret­tungs­leit­stel­le zu kom­mu­ni­zie­ren, um so gege­be­nen­falls wei­te­re Unter­stüt­zung zu erhalten.

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