Ein­woh­ner­mel­de­amt – Wohn­be­rech­ti­gungs­schein nun pflicht

Bundesministerium des Innern

Seit Novem­ber 2015 benö­tigt man nun zwin­gend den Wohn­be­rech­ti­gungs­schein, der vom Ver­mie­ter aus­ge­füllt wer­den muss, sobald man beim Ein­woh­ner­mel­de­amt sich ab- bezie­hungs­wei­se anmel­den muss – auch bei mir war das heu­te der Fall. Da das For­mu­lar nicht „offi­zi­ell” ange­bo­ten wird, bie­ten wir es hier als Down­load an.

Nun, wenn man in naher Zukunft vor hat umzu­zie­hen, braucht erst gar nicht „ganz ein­fach und geschmei­dig” zum Ein­woh­ner­mel­de­amt zu dackeln, denn man benö­tigt seit letz­ten Novem­ber zwin­gend das „Woh­nungs­ge­ber­be­schei­ni­gung Bun­des­mel­de­ge­setz”-For­mu­lar, das vom (ehe­ma­li­gen) Ver­mie­ter aus­zu­fül­len ist.

Nor­ma­ler­wei­se war es zuvor immer der Fall, dass man sich ohne diver­se Nach­wei­se und/oder ähn­li­ches belie­big ab- und anmel­den bezie­hungs­wei­se ummel­den konn­te. Man­che Bezir­ke haben auch den (neu­en) Miet­ver­trag ver­langt, vie­le Bezir­ke war es jedoch aber ziem­lich rela­tiv. Auch die­se Metho­de ist nicht mehr möglich.

Die gro­ßen Woh­nungs­ge­sell­schaf­ten haben schon ent­spre­chen­de Vor­dru­cke, die sie dann den Mie­tern aus­hän­di­gen kön­nen, diver­se klei­ne Unter­neh­men oder wie auch in mei­nem Fall ein Pri­vat­ver­mie­ter müs­sen halt zwin­gend das For­mu­lar benut­zen, wenn sie den Vor­druck nicht haben.

Hier und da gibt es diver­se Vor­la­gen die man benut­zen kann, ent­hal­ten aber meist immer oben den Ver­merk „Mus­ter”. Ob die­ser dann auch so vom Bezirk akzep­tiert wird, ist frag­lich. Daher habe ich mein eige­nes For­mu­lar von der Stadt ein­fach mal als PDF-Datei gescannt und hier hochgeladen.

Es reicht völ­lig aus, dass man es hand­schrift­lich aus­fül­len und letzt­end­lich unten unter­schrei­ben (vom Ver­mie­ter!) lässt. Muss nicht pro­fes­sio­nell sein oder was auch immer.

Über­prüft wer­den die Anga­ben irgend­wie nicht, was leicht lus­tig ist. Das For­mu­lar kann man sich ‑wenn man böse ist- auch ein­fach selbst aus­fül­len und unter­schrei­ben (was natür­lich straf­bar ist), ein Miet­ver­trag ist in die­sem Fall dann doch eigent­lich aus­sa­ge­kräf­ti­ger. Aber ok. Hal­lo Deutschland.

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