eIDAS: Neu­er Per­so­nal­aus­weis erfüllt als ers­tes EU-Land die Verordnung

eIDAS

Die Euro­päi­sche Uni­on hat nun ver­lau­ten las­sen, dass der neue Per­so­nal­aus­weis als ers­tes EU-Land die eIDAS-Ver­ord­nung erfüllt hat. Damit kann der Per­so­nal­aus­weis nun euro­pa­weit ver­wen­det werden.

Bekannt­lich hat der deut­sche Per­so­nal­aus­weis eine Online-Funk­ti­on, die immer noch ziem­lich stief­müt­ter­lich behan­delt wird. Zwar gibt es mitt­ler­wei­le so eini­ge Diens­te, über denen man sich mit dem neu­en Aus­weis legi­ti­mie­ren kann, aber das sind eher so „Nischen-Diens­te”, die man in der Regel nicht all­täg­lich verwendet.

Trotz­dem hat nun in Euro­pa der deut­sche Aus­weis als ers­tes EU-Land die eIDAS-Ver­ord­nung erfüllt, womit der Ver­öf­fent­li­chung im Amts­blatt der EU der Aus­weis und Auf­ent­halts­ti­tel euro­pa­weit ein­ge­setzt wer­den können.

Die Auf­nah­me und Aner­ken­nung für die gel­ten­de Bestim­mung erfolgt, wenn die eID-Exper­ten (fast) aller Mit­glieds­staa­ten in ihrer Stel­lungs­nah­me kei­ne Ein­wän­de gegen die eID-Funk­ti­on haben.

Aller­dings gibt es noch kein Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, womit nach der eIDAS-Ver­ord­nung Dienst­leis­tun­gen und/oder auch Ver­wal­tungs­ver­fah­ren euro­pa­weit anbie­ten. Der­zeit arbei­ten Däne­mark, Frank­reich, Groß­bri­tan­ni­en, Ita­li­en, Nie­der­lan­de und Spa­ni­en an der Noti­fi­zie­rung ihrer eID-Systeme.

Bis 29. Sep­tem­ber 2018 müs­sen alle EU-Län­der und Mit­glie­der der euro­päi­schen Wirt­schafts­rau­mes gemäß der eIDAS-Ver­ord­nung die Aner­ken­nung der Sys­te­me abge­schlos­sen haben. So kann zum Bei­spiel ein Deut­scher und eine Fran­zö­sin beschlie­ßen zu hei­ra­ten und mit­hil­fe der natio­na­len eID ihren Gemein­den jeweils eine elek­tro­ni­sche Geburts­ur­kun­de für das Stan­des­amt anfor­dern. Zudem soll damit dann bei­spiels­wei­se auch das Kin­der­geld von der Fran­zö­sin gestellt wer­den (für das Kind).

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