Deutsch­land: Alle wesent­li­che Ände­run­gen für das Jahr 2018 aufgelistet

Silvester - Sektgläser

Das neue Jahr ist nicht mehr lan­ge ent­fernt und wie jedes Jahr gibt es auch wie­der vie­le Ände­run­gen. Die wesent­li­chen Ände­run­gen für das Jahr 2018 kann man hier nun kurz und knapp nachlesen.

Autos:
Alle Neu­wa­gen ab dem 01. April 2018 müs­sen das soge­nann­te eCall-Sys­tem imple­men­tiert haben. Mit die­sem Sys­tem wird auto­ma­tisch der Not­ruf gewählt, sobald ein Unfall vom Auto regis­triert wurde.

Das elek­tro­ni­sche Not­ruf­sys­tem besteht aus einem GPS-Emp­fän­ger und einer Mobil­funk-Ein­heit, sodass die Not­ruf­zen­tra­le die genau­en Stand­ort-Daten des Fahr­zeu­ges haben.

Bun­des­netz­agen­tur:
Die Bun­des­netz­agen­tur hat beschlos­sen, dass die Pro­vi­der eine kos­ten­freie Anfra­ge vor dem eigent­li­chen Anruf zwi­schen­schal­ten müs­sen, sofern man ins Aus­land anruft. Die Ansa­ge soll dann mit­tei­len, wie teu­er das Gespräch sein wird.

Das soll soge­nann­te Ping-Calls von aus­län­di­schen Ruf­num­mern ver­rin­gern, da nun der Anru­fer vor­her mit­ge­teilt bekommt, wie teu­er ihn der Anruf kom­men wird, wenn man nicht auf­legt. Das soll bis zum 15. Janu­ar umge­setzt werden.

Deut­sche Bahn:
Ein soge­nann­ter Alko­hol­ver­bot im Zug soll ab sofort gel­ten. Zunächst soll es eine Ein­füh­rungs­pha­se in Regio­nal-Zügen in Nord­deutsch­land geben, wo die Fahr­gäs­te auf das Ver­bot auf­merk­sam gemacht wer­den sollen.

Im spä­te­ren Ver­lauf wird man stren­ger han­deln und sogar Buß­gel­der ver­hän­gen, soll­te man sich nicht dar­an hal­ten. Wie hoch die Stra­fe sein wird, ist der­zeit noch unklar. Man geht zudem auch davon aus, dass ab 2019 das Ver­bot bun­des­weit aus­ge­wei­tet wer­den soll.

Geld­schein:
Die EU-Bür­ger ver­lie­ren nach und nach den größ­ten Euro­schein, näm­lich der 500 Euro-Schein. Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank stoppt die Pro­duk­ti­on des Schei­nes, sodass der Schein nach und nach ver­schwin­den soll. Ende 2018 soll er zudem auch nicht mehr aus­ge­ge­ben wer­den, bei­spiels­wei­se von einer Bank.

Das soll dazu die­nen, dass „ille­ga­le Geschäf­te” ver­rin­gert wer­den sol­len, da man hier nun mit meh­re­ren Geld­schei­nen han­tie­ren muss und somit umständ­li­cher wird. Auf Online-Zah­lun­gen per Bank­über­wei­sung kann man bei sol­chen Geschäf­ten kaum aus­wei­chen, da hier die Trans­ak­ti­on letzt­end­lich ver­folgt wer­den kann.

Kin­der­geld:
Das Kin­der­geld steigt im neu­en Jahr um zwei Euro im Monat. Somit erhal­ten die ers­ten zwei Kin­der, die Kin­der­geld-berech­tigt sind nicht mehr 192 Euro im Monat, son­dern 194 Euro monat­lich. Für das drit­te Kind sind es dann 200 Euro, statt zuvor 198 Euro im Monat und ab dem drit­ten Kind sind es dann 225 Euro im Monat, statt wie zuvor 223 Euro monatlich.

Außer­dem kann man nur noch für die letz­ten sechs Mona­ten rück­wir­kend Kin­der­geld bean­tra­gen, sofern man in die­ser Zeit Kin­der­geld-berech­tigt war, aber kein Antrag auf Kin­der­geld gestellt hat­te. Zuvor konn­te man dies für die letz­ten drei Jah­re. Das soll Miss­bräu­che verhindern.

Online­ban­king:
Die euro­päi­sche Ban­ken sol­len ver­stärkt auf ein­heit­li­che Richt­li­ni­en han­deln. Somit erhal­ten nach und nach alle Kun­den einer Bank die neu­en all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB), die meist per Post ver­sen­det wer­den, aber auch online im Online­ban­king abge­ru­fen wer­den kann (je nach Bank).

Zudem haf­tet die Bank bei einem Miss­brauch der Online­ban­king-Daten, womit das eige­ne Geld ent­wen­det wur­de, nur noch bis 50 Euro.

Strea­ming:
Auf euro­päi­scher Ebe­ne soll bei den Strea­ming-Diens­te das soge­nann­te Geo-Blo­cking ent­fal­len. Besitzt man bei­spiels­wei­se ein Net­flix-Abon­ne­ment, kann bekannt­lich nur im Inland die Inhal­te konsumieren.

Ab dem 20. März sind sol­che Diens­te aber ange­wie­sen, den Kun­den inner­halb Euro­pas den Zugang nicht zu ver­hin­dern, sodass man auch bei­spiels­wei­se im Aus­land die Fil­me und Seri­en von Net­flix anse­hen kann. Das beschränkt sich aber jedoch nur auf kurz­zei­ti­ge Auf­ent­hal­te im EU-Aus­land. Dafür darf kei­ne zusätz­li­che Gebühr ver­langt werden.

Zah­lungs­ge­büh­ren:
Wenn man mal online öfters ein­kauft, wird sicher­lich mal auf einem Händ­ler gesto­ßen sein, wo eine zusätz­li­che Gebühr für die Zah­lung ver­wen­det wird. Sol­che Gebüh­ren sol­len nun ab dem 13. Janu­ar entfallen.

Die Gebüh­ren sind meis­tens immer auf Zah­lun­gen mit einer Kre­dit­kar­te, aber auch mit Pay­Pal fäl­lig gewe­sen. Auch die zusätz­li­che Gebühr für Nach­na­me müs­sen ab dem oben genann­ten Datum wegfallen.

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