Bun­des­tag: Das neue Tele­me­di­en­ge­setz schafft die WLAN-Stö­rer­haf­tung ab

Deutscher Bundestag

Das Par­la­ment hat den Geset­zes­ent­wurf zur Ände­rung des Tele­me­di­en­ge­set­zes am 30. Juni 2017 zuge­stimmt. Die­se Geset­zes-Ände­rung soll die Ver­brei­tung von kos­ten­frei­en WLAN-Hot­spots erhöhen.

Obwohl es zunächst nicht so aus­sah, hat das Par­la­ment am Frei­tag den 30. Juni 2017 ent­schie­den, dass die WLAN-Stö­rer­haf­tung nun end­lich abge­schafft wird. Natür­lich ist nicht jeder mit die­ser Ent­schei­dung zufrieden.

Die Urhe­ber­rech­t­in­ha­ber bekom­men noch immer Mög­lich­keit Sper­ren durch­füh­ren zu las­sen, jedoch nur, falls es über­haupt kei­ne ande­re Lösung als die­se Sper­re gibt. Die Sper­ren wer­den näm­lich nur durch eine behörd­li­che oder gericht­li­che Anord­nung durch­ge­führt. Des­wei­te­ren müs­sen die­se Inha­ber selbst die ent­ste­hen­den Kos­ten dafür tragen.

Wahr­schein­lich wer­den mit der Abschaf­fung der WLAN-Stö­rer­haf­tung bald mehr Cafés, Hotels und Restau­rants kos­ten­freie WLAN-Hot­spots anbie­ten. Da die­se nun nicht mehr dafür bestraft wer­den kön­nen, wenn jemand über ihr WLAN-Netz Urhe­ber­recht­lich-geschütz­te Inhal­te her­un­ter­lädt, was wie­der­um auch ein Aus der Abmahn-Indus­trie bedeutet.

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