Bun­des­tag: Auf­schlä­ge bei Online-Zah­lun­gen ent­fal­len ab 2018

Deutscher Bundestag

Der Bun­des­rat hat ein Gesetz­ent­wurf ver­ab­schie­det, mit dem Händ­ler bald kei­ne Auf­schlä­ge mehr bei beson­ders gän­gi­gen Zah­lungs­mit­teln ver­lan­gen dür­fen. Die­ses Gesetz wird ab 2018 inkrafttreten.

Der Bun­des­rat hat ein Gesetz­ent­wurf ver­ab­schie­det, mit dem eine Zah­lungs­dienste­richt­li­nie der EU in natio­na­les Recht umge­setzt wird. Damit wol­len sie Auf­schlä­ge für Ver­brau­cher abschaffen.

Ab Janu­ar 2018 wird ein Gesetz in Kraft tre­ten, das Händ­lern ver­bie­tet, einen Auf­schlag bei beson­ders gän­gi­gen Zah­lungs­mit­teln – wie EC-Kar­ten oder Kre­dit­kar­ten von Mas­ter­card oder Visa – zu verlangen.

Außer­dem sind Zusatz­ge­büh­ren bei allen Über­wei­sun­gen und Last­schrif­ten im SEPA-Sys­tem unter­sagt. Das neue Gesetz gilt aller­dings nicht für Ame­ri­can Express, Diners Club und Online-Zah­lungs­diens­ten wie Pay­di­rekt und PayPal.

Des­wei­te­ren wird die Haf­tung des Ver­brau­chers bei unau­to­ri­sier­ten Zah­lungs­vor­gän­gen von maxi­mal 150,00 Euro auf maxi­mal 50,00 Euro gesenkt. Zudem muss der Zah­lungs­dienst­leis­ter in der Zukunft bewei­sen, dass der Kun­de grob fahr­läs­sig gehan­delt oder einen Betrug began­gen hat. Bis­her war das andersherum.

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