Die Bundesnetzagentur hat zu hohe Entgelte für das Portieren einer Festnetznummer untersagt. In dem genaueren Fall handelt es sich um eine Verbraucherbeschwerde gegenüber der Freikom GmbH.
Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt von 39,90 Euro (inklusive Umsatzsteuer) für die Mitnahme einer Ortsnetzrufnummer untersagt und ein Entgelt von 9,61 Euro netto angeordnet.
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde hat die Bundesnetzagentur die Entgelte der Freikom GmbH für die Mitnahme einer Ortnetzrufnummer überprüft.
Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.
Das von der Bundesnetzagentur angeordnete Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Dem Unternehmen bleibt freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder kein Entgelt zu erheben. Das nunmehr angeordnete Entgelt liegt deutlich unter der bislang am Markt üblichen Höchstgrenze von 29,95 Euro (inklusive Umsatzsteuer). Höhere Kosten sind von der Freikom GmbH nicht nachgewiesen worden.
Durch diese Entscheidung wird das Portierungsentgelt im Festnetz deutlich abgesenkt und die Hürden für die Verbraucher bei der freien Auswahl des Anbieters herabgesetzt.
Die Entscheidung wirkt unmittelbar nur gegenüber dem Unternehmen Freikom. Ihr ist allerdings eine Signalwirkung auch für die Überprüfung anderer Portierungsentgelte beizumessen.
Mit einer Portierung der Rufnummer ist gemeint, wenn man seinen Provider wechselt und seine bisherige/aktuelle Nummer vom „alten” Provider mit rüber zum neuen/zukünftigen Provider nehmen möchte. So kann man beispielsweise den Vertrag mit der Deutsche Telekom kündigen, im Anschluss nahtlos nach 1&1 wechseln mit dem Anschluss und zeitgleich auch seine Nummer mitnehmen. Im Mobilfunkbereich ist genau dasselbe ebenfalls möglich.