Bei­trags­ser­vice: Kein Recht auf Bar­zah­lung der Rundfunkgebühren

Bür­ger in Deutsch­land haben kein Recht mehr dar­auf, ihre Rund­funk­ge­büh­ren in Bar zu bezah­len. Der Beschluss vom Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len soll auch Ver­brau­chern zugu­te kommen.

Am 13. Juni 2017 hat­te das Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den, dass man sei­ne Rund­funk­ge­büh­ren nicht mehr mit Bar­geld bezah­len darf. Durch das Zah­len über Dau­er­auf­trag, Ein­zel­über­wei­sung und SEPA-Last­schrift soll die Ver­wal­tung erleich­tert und die Kos­ten redu­ziert wer­den. Das soll auch den Ver­brau­cher zugu­te kommen.

Der Beschluss kam zustan­de, weil ein Bür­ger gegen den WDR geklagt hat­te. Die­ser Bür­ger woll­te sei­ne Rund­funk­ge­büh­ren in Bar zah­len, jedoch lehn­te der WDR unter Ver­weis auf die Bei­trags­sat­zung ab.

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