Bürger in Deutschland haben kein Recht mehr darauf, ihre Rundfunkgebühren in Bar zu bezahlen. Der Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen soll auch Verbrauchern zugute kommen.
Am 13. Juni 2017 hatte das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entschieden, dass man seine Rundfunkgebühren nicht mehr mit Bargeld bezahlen darf. Durch das Zahlen über Dauerauftrag, Einzelüberweisung und SEPA-Lastschrift soll die Verwaltung erleichtert und die Kosten reduziert werden. Das soll auch den Verbraucher zugute kommen.
Der Beschluss kam zustande, weil ein Bürger gegen den WDR geklagt hatte. Dieser Bürger wollte seine Rundfunkgebühren in Bar zahlen, jedoch lehnte der WDR unter Verweis auf die Beitragssatzung ab.