alsa hun­de­welt – Alles beim Alten bezüg­lich Rückgaberecht

Soll­te es hier even­tu­ell Leser geben oder auch in Zukunft wor­über auch immer auf die­sen sto­ßen, die bei dem Online-Shop alsa hun­de­welt sei­ne Bestel­lun­gen alles Rund für den Hund auf­ge­ben, soll­ten even­tu­ell wis­sen, dass hier bei alles beim alten bleibt. Denn seit Frei­tag ist ein neu­er Gesetz in Kraft getre­ten, dass man Retou­ren nicht nur begrün­den muss, son­dern auch die Retou­re-Ver­sand­kos­ten als Kun­de tra­gen muss. Heu­te gab alsa hun­de­welt bekannt, dass alles wei­ter­hin beim alten bleibt.

Kun­den von alsa hun­de­welt kön­nen wei­ter­hin ihre Retou­ren kos­ten­frei zurück­sen­den und müs­sen dafür kei­nen Grund ange­ben. Nor­ma­ler­wei­se muss man seit dem letz­ten Frei­tag bei jeder Retou­re nicht nur einen Grund dafür ange­ben, son­dern auch die Kos­ten für den Ver­sand als Kun­de übernehmen.

Hier mal ein klei­ner Aus­schnitt der Email, die heu­te bei mir ein­ge­trof­fen ist:

Ver­brau­cher haben ab sofort das Recht, bin­nen 14 Tagen ohne Anga­be von Grün­den den Kauf­ver­trag zu wider­ru­fen um die Ware zurückzuschicken.

Alsa-hun­de­welt wird dann inner­halb von 14 Tagen alle ent­spre­chen­den Kos­ten erstatten.

Für die Kun­den wer­den kei­ner­lei Kos­ten ent­ste­hen! Die Rück­sen­dung ist für die User also kom­plett kostenlos.

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