1&1: Infor­ma­tio­nen zur Umset­zung der Transparenz-Verordnung

1&1 Versatel

Bald tritt die neue Trans­pa­renz-Ver­ord­nung im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­reich in Kraft. Im Zuge des­sen stellt 1&1 ab dem 01. Juni 2017 die neu­en Pro­dukt-Infor­ma­ti­ons-Blät­ter zur Verfügung.

Ab dem 01. Juni 2017 tritt – wie bereits schon mal berich­tet – die am 19. Dezem­ber 2016 erlas­se­ne Trans­pa­renz-Ver­ord­nung in Kraft. Die Ver­ord­nung soll die Infor­ma­ti­ons­rech­te der Kun­den verbessern.

Die jewei­li­gen Pro­dukt-Infor­ma­ti­ons-Blät­ter (kurz: PIB) stellt 1&1 ab dem 01. Juni 2017 im 1&1 Hil­fe-Cen­ter, über Links in den 1&1 Online-Shops und über Links in den Bestell-Stre­cken zur Verfügung.

Außer­dem erhält der Kun­de im Zuge der Auf­trags­be­ar­bei­tung die Pro­dukt-Infor­ma­ti­ons-Blät­ter direkt von 1&1 zuge­sen­det. Das Blatt kann der Kun­de zum Bei­spiel in sei­nen Unter­la­gen einordnen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.