Tele­fo­ni­ca: Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten widersprechen

Telefonica o2

Tele­fo­ni­ca ver­sen­det an alle Mobil­funk­kun­den, die das Tele­fo­ni­ca-Netz ver­wen­den der­zeit eine SMS bezüg­lich der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Auf Wunsch kann man dies widersprechen.

Ver­wen­det man eine Mobil­funk­kar­te im Tele­fo­ni­ca-Netz, bekommt im Ide­al­fall eine SMS von Tele­fo­ni­ca zuge­stellt mit der Infor­ma­ti­on zu Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Dabei ist es ganz gleich, ob man direkt o2-Kun­de ist oder nur das Netz von Tele­fo­ni­ca nutzt, bei­spiels­wei­se als Blau.de-Kunde.

Man kann die Nut­zung der eige­nen Daten wider­spre­chen, in dem man eine SMS mit dem Inhalt „Wider­ru­fen” an die Ruf­num­mer „8888” ver­sen­det. Alter­na­tiv kann man über die extra ein­ge­rich­te­te Web­sei­te sei­ne Mobil­funk­num­mer und zur Veri­fi­zie­rung sein Geburts­da­tum ange­ben, um das ins Rol­len zu bringen.

Lie­ber Kun­de, ab dem 25.5.18 gilt EU-weit ein neu­es Gesetz zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Infor­ma­tio­nen zu unse­ren Daten­ver­ar­bei­tun­gen erhal­ten Sie unter https://permissions.telefonica.de/telefonica.html oder tele­fo­nisch unter +498970809942803 Freund­li­che Grü­ße, Ihre Tele­fo­ni­ca Ger­ma­ny GmbH & Co. OHG

Ab 25.5.18 ver­ar­bei­tet die Tele­fo­ni­ca Ger­ma­ny GmbH & Co. OHG als Ver­trags­part­ner zu Ihrem Mobil­funk­pro­dukt gem. Art. 6 Abs. 1f DSGVO u.a. bestimm­te Bestands­da­ten von Ihnen, um Ihnen für Ihren Bedarf pas­sen­de Pro­duk­te von uns anzu­bie­ten. Wei­te­re Infos und jeder­zei­ti­ge Wider­spruchs­mög­lich­keit unter: https://permissions.telefonica.de/telefonica.html

Auch wenn ihr die SMS (noch) nicht bekom­men haben soll­tet, könnt ihr der Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten wider­spre­chen. In mei­nem Fall hat­te ich es ein­fach per SMS getan. Hier erfolgt aber lei­der kei­ne Bestä­ti­gung anschlie­ßend, dass die Bit­te auch ange­kom­men ist. Daher wun­dert euch nicht, wenn ihr eben­falls wie ich auf eine SMS (ein Feed­back) war­ten solltet.

Beach­tet auch, dass die orts­be­zo­ge­ne Vor­teils­pro­gram­me unter Umstän­den bei einem Wider­spruch nicht mehr funk­tio­nie­ren, wenn man bei­spiels­wei­se per SMS über ein Ange­bot in sei­ner Nähe infor­miert wer­den möchte.

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