mobil­com-debi­tel: Ein­nah­men von Straf­ge­büh­ren bekommt nun der Staat

mobilco debitel

Das Unter­neh­men Mobil­com-Debi­tel hat­te von Kun­den Straf­ge­büh­ren ver­langt, wenn die Kun­den ihren Tarif in drei Mona­ten nicht genutzt haben. Das ein­ge­nom­me­ne Geld soll nun der Staat erhalten.

Der Mobil­funk­an­bie­ter mobil­com-debi­tel hat jedes­mal 4,95 Euro an Straf­ge­büh­ren ein­ge­nom­men wel­che fäl­lig waren, wenn Vario 50/Vario 50 SMS T‑Mo­bi­le-Kun­den über drei Mona­te hin­ter­ein­an­der ihr Mobil­funk­ver­trag nicht aktiv genutzt hatten.

Durch die­se rund fünf Euro Straf­ge­bühr hat das Unter­neh­men ins­ge­samt 420.000 Euro ein­ge­nom­men. Die ein­ge­nom­me­nen Gebüh­ren muss der Kon­zern nun aller­dings an den Staat abgeben.

Grund dafür ist, dass die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band gericht­lich gegen das Unter­neh­men mobil­com-debi­tel vor­ging. Das Lan­des­ge­richt Kiel hat­te dann am 14. Juni 2017 ein Urteil gefällt.

Die betrof­fe­nen Kun­den haben von die­sem Urteil aber lei­der rein gar nichts, da die Kun­den ihre Straf­ge­büh­ren nicht zurück­er­hal­ten und das bis­her ein­ge­nom­me­ne Geld an den Staat geht.

Aller­dings for­dert die Ver­brau­cher­zen­tra­le auch, dass Ver­brau­cher ihr Geld zurück bekom­men, falls die Schä­den sehr hoch sind. Dafür soll eine Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge ein­ge­führt wer­den, um die Rück­zah­lung an die Kun­den zu erleich­tern. Der pas­sen­de Geset­zes­ent­wurf soll­te dafür schon vor­lie­gen, wur­de aber noch nicht genehmigt.

Lei­der hat der Mobil­funk­an­bie­ter bereits Beru­fung gegen die­ses Urteil ein­ge­legt. Außer­dem sag­te der Fir­men­spre­cher, dass die­se Straf­ge­bühr ein­ge­führt wor­den ist, damit die Kun­den nicht nur den Ver­trag abschlie­ßen, um ein güns­ti­ges Han­dy zu erhal­ten und den Tarif dann nicht wei­ter zunutzen.

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