Bun­des­rat: Beim Kauf von Pre­paid-Kar­ten gibt es bald neue Pflichten

Ab dem 01. Juli 2017 tre­ten neue Ände­run­gen beim Kauf von Pre­paid-Kar­ten in Kraft. Ab die­sem Zeit­punkt muss sich der Kun­de beim Kauf einer Pre­paid-SIM-Kar­ten aus­wei­sen können.

Bis­her brauch­te man für den Kauf einer Pre­paid-SIM-Kar­te nur Daten wie die Anschrift, das Geburts­da­tum und den Namen. Mit die­sen Daten funk­tio­nier­te laut Geset­zes­ge­ber aber bis­her kei­ne rich­ti­ge Prü­fung der Iden­ti­tät. Des­halb gibt es eine neue Rege­lung für den Kauf von Prepaid-Karten.

Ab dem 01. Juli 2017 muss sich ein Kun­de beim Kauf- und bei der Frei­schal­tung von Pre­paid-SIM-Kar­ten bei­spiels­wei­se über den Per­so­nal­aus­weis, Rei­se­pass oder Video-Indent aus­wei­sen können.

Der Hin­ter­grund die­ser Ände­rung ist der Kampf gegen den Ter­ro­ris­mus. Denn Ter­ro­ris­ten blei­ben beim Kauf die­ser Pre­paid-SIM-Kar­ten anonym und die Kar­ten kön­nen schlecht nach ver­folgt werden.

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