Per­sön­li­che Daten per For­mu­lar bei Goog­le ent­fer­nen lassen

Google

Neu­er­dings kön­nen nun alle EU-Bür­ger, unter ande­rem natür­lich auch Bür­ger in Deutsch­land, ihre per­sön­li­che Inhal­te bezie­hungs­wei­se Infor­ma­tio­nen aus der Such­ma­schi­ne Goog­le ent­fer­nen las­sen. Mit einem For­mu­lar kann man die­se Inhal­te bei Goog­le mel­den, die aus der Such­ma­schi­ne ent­fernt wer­den sollen.

Die Such­ma­schi­ne Goog­le muss nun nach einer Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes (EuGH) sei­ne Benut­zern die Mög­lich­keit geben, per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen in Anspruch zu neh­men. Goog­le selbst hat nun ein eige­nes For­mu­lar online gestellt, womit man sei­ne per­sön­li­che Inhalt aus der eige­nen Such­ma­schi­ne aus­lis­ten kann.

Soll­te man über die Such­ma­schi­ne Goog­le per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den, die man lie­ber nicht im Inter­net vor­fin­den möch­te, so kann man nun laut dem neu­en Gesetz die­se aus­lis­ten las­sen. Zwar sind die­se Inhalt dann immer noch auf der Home­page selbst vor­zu­fin­den, jedoch gelangt man über die­se nicht mehr über Google.

Vor­aus­set­zung hier­bei ist jedoch, dass es sich um eine Pri­vat­per­son und um wah­re Infor­ma­tio­nen han­delt. Eine Aus­tra­gung kann die Pri­vat­per­son selbst bean­tra­gen oder ein Berech­tig­ter (auch Ehe­part­ner oder Anwälte).

Für eine erfolg­rei­che Aus­tra­gung benö­tigt man einen Iden­ti­täts­nach­weis (Scan vom Per­so­nal­aus­weis bei­spiels­wei­se) und die zu ver­wei­sen­de Links, die aus der Such­ma­schi­ne Goog­le aus­ge­lis­tet / ent­fernt wer­den sollen.

Zwar wer­den halt die­se Inhal­te aus Goog­le selbst ent­fernt, heißt aber im Umkehr­schluss nicht, dass die­se auch selbst auf des­sen Home­page ent­fernt wer­den. Ledig­lich über Goog­le sind die­se Infor­ma­tio­nen nicht mehr abruf­bar. Die­se Infor­ma­tio­nen bezie­hungs­wei­se die ver­wei­sen­de Links sind aber den­noch wei­ter­hin über Google.com erreich- und verfügbar.

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