Goog­le: Fami­li­en-Frei­ga­be bei Goog­le Play für Hör­bü­cher verfügbar

Google Play

Goog­le hat die Fami­li­en-Frei­ga­be des Goog­le Play-Ser­vices erwei­tert. Denn es kön­nen nun die eBooks und Hör­bü­cher mit bis zu fünf Per­so­nen geteilt wer­den. Sie müs­sen ledig­lich ein­ge­la­den werden.

Besitzt man ein Android-End­ge­rät und nutzt auch die Goog­le Play-Ser­vices – wie der Goog­le Play Store zum Bei­spiel – wird viel­leicht auch schon die Fami­li­en-Frei­ga­be ken­nen. Mit der Frei­ga­be kann man bis zu fünf Per­so­nen ein­la­den, die die eige­nen, gekauf­te Inhal­te kos­ten­frei in Ver­wen­dung neh­men können.

So kann man zum Bei­spiel eine kos­ten­pflich­ti­ge App als „Fami­li­en-Inha­ber” kau­fen und so mit der gan­zen Fami­lie tei­len. Ohne, dass die Mit­glie­der die App eben­falls kos­ten­pflich­tig erwer­ben müs­sen. Dazu müs­sen die Mit­glie­der ledig­lich in die „eige­ne Fami­lie” (vor­her) ein­ge­la­den werden.

Bis­her aus­ge­nom­men in der Frei­ga­be waren die eBooks- und Hör­bü­cher-Inhal­te. Goog­le gab bekannt, dass man die­se nun eben­falls mit der Fami­lie tei­len kön­nen. Das ist nicht nur bei uns in Deutsch­land nun ver­füg­bar, son­dern auch in der Schweiz und elf wei­te­ren Ländern.

Um jeman­den in die „eige­ne Fami­lie” ein­la­den zu kön­nen, benö­tigt man ledig­lich von dem Mit­glied die E‑Mail-Adres­se vom Goog­le-Kon­to. Anschlie­ßend erhält die­ses Mit­glied eine Ein­la­dung per Mail und kann ganz ein­fach und unkom­pli­ziert beitreten.

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