Deut­sche Bahn ab heu­te als SEPA-Lastschriftverfahren

Deutsche Bahn - SEPA-Lastschriftverfahren

Die Deut­sche Bahn hat ges­tern per News­let­ter bekannt gege­ben, dass im Zuge der Ände­rung der EU-Ver­ord­nung 260/2012 (SEPA-Ver­ord­nung) ihre Last­schrift­ver­fah­ren auf SEPA umstel­len. Dies geschieht ab heu­te Stück für Stück kom­plett automatisch.

Kun­den von der Deut­schen Bahn, die bei der Bahn.de das Last­schrift­ver­fah­ren ein­ge­rich­tet haben, wer­den ab heu­te auf das neue SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren auto­ma­tisch umgestellt.

So wirkt die Deut­sche Bahn laut der EU-Ver­ord­nung 260/2012 (SEPA-Ver­ord­nung) vor und stellt alle Kun­den auto­ma­tisch auf die­se um. Die Umstel­lung fan­gen ab heu­te bis zum Jah­res­en­de kom­plett auto­ma­tisch statt.

Ob man mitt­ler­wei­le schon selbst betrof­fen ist von der auto­ma­ti­schen Umstel­lung, kann man ganz ein­fach ermit­teln, indem man sich mit sei­nem Benut­zer­kon­to ein­loggt und anschlie­ßend auf dem Menü­punkt „Mei­ne Daten und Einstellungen/Zahlen per Last­schrift“ geht und dort über­prüft, ob noch die alte Bank­da­ten oder schon die neu­en vor­zu­fin­den sind.

Doch was ist das SEPA-Lastschriftverfahren?
Die bis­he­ri­ge Last­schrift­ein­zugs­er­mäch­ti­gung erhält eine neue Bezeich­nung und heißt künf­tig „SEPA-Last­schrift­man­dat”. Das SEPA-Last­schrift­man­dat ent­hält künf­tig zusätz­lich zu Name, Adres­se und Bank­ver­bin­dung zwei wei­te­re Anga­ben: ein ein­deu­ti­ges Iden­ti­fi­ka­ti­ons­merk­mal des Last­schrifts­man­dats, die soge­nann­te Man­dats­re­fe­renz, und eine Anga­be zur ein­deu­ti­gen Iden­ti­fi­zie­rung des Händ­lers, die soge­nann­te Gläubiger-ID.

Quel­le und wei­te­re Infor­ma­tio­nen dies­be­züg­lich: Deut­sche Bahn – SEPA-Lastschriftverfahren

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