Apple: Den Ori­gi­nal­kar­ton für Pro­dukt-Retou­ren braucht man nicht mehr

Apple Inc.

Bis­her konn­te man im Apple Online-Shop nur Retou­ren ein­schi­cken, wenn sie mit dem Ori­gi­nal-Kar­ton des Pro­duk­tes zurück­ge­sen­det wor­den sind. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le war jedoch nicht begeistert.

Soll­te man ein Pro­dukt im Online-Shop von Apple erwor­ben haben, konn­te man für die­ses nur eine Retour durch­füh­ren, indem man das jewei­li­ge Pro­dukt im Ori­gi­nal­k­ar­ti­on ver­sen­det hat. Wer also den Kar­ton mög­li­cher­wei­se schon weg­ge­wor­fen hat, war somit vom Wider­rufs­recht ausgeschlossen.

Da die Ver­brau­cher­zen­tra­le Nord­rhein-West­fa­len die­se Geschäfts­be­din­gun­gen kun­den­feind­lich fin­det, wur­de Apple durch die­se Ver­brau­cher­zen­tra­le abge­mahnt und war erfolg­reich. Das bedeu­tet, dass man fort­an nicht mehr den Ori­gi­nal­kar­ton für eine Retour benö­tigt. Des­wei­te­ren hat Apple auch Ände­run­gen an den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und den Impres­sum vorgenommen.

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