Erwei­ter­tes Rück­ga­be­recht bis zum 31. Janu­ar 2014 bei Amazon

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So lang­sam macht man sich sicher­lich Gedan­ken um die Weih­nachts­ge­schen­ke und bestellt im Lau­fe der Zeit even­tu­ell sei­ne Weih­nachts­ge­schen­ke. Im Zuge des­sen ver­län­gert der Online Ver­sand­han­del Ama­zon die Rück­ga­be­frist bis zum 31. Janu­ar 2014, sofern die bestell­te Ware ab dem 01. Novem­ber 2013 ver­sen­det wurde.

Wer nun aus­schau hält auf die kom­men­den Weih­nachts­zeit und even­tu­ell unter ande­rem auf Ama­zon das ein oder ande­re Weih­nachts­ge­schenk orga­ni­siert, hat nun die Mög­lich­keit, die bestell­te Ware bis zum 31. Janu­ar 2014 zurück zusenden.

Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung hier­bei ist, dass die bestel­le Ware ab dem 01. Novem­ber 2013 ver­sen­det wur­de. Wann man letzt­end­lich die Bestel­lung auf­ge­ge­ben hat, ist total irrelevant.

So ist es zum Bei­spiel auch mög­lich, die bald kom­men­de Play­Sta­ti­on 4 oder auch die Xbox One bis ende Janu­ar 2014 zurück zusen­den, da das Ver­sand­da­tum deut­lich erst nach dem ers­ten Novem­ber stattfindet.

Unse­re beson­de­re Rück­ga­be­frist zu Weihnachten:
Sämt­li­che Arti­kel, die von Amazon.de zwi­schen dem 1. Novem­ber und dem 31. Dezem­ber 2013 ver­sandt wer­den, kön­nen bis ein­schließ­lich 31. Janu­ar 2014 zurück­ge­ge­ben wer­den, sofern die Ware die sons­ti­gen Rück­nah­me­be­din­gun­gen erfüllt. Dies gilt aus­schließ­lich für Käu­fe direkt von Amazon.de sowie für von Amazon.de ver­sand­te Bestel­lun­gen von Dritt­an­bie­tern. Gesetz­li­che Rück­ga­be­rech­te blei­ben unberührt.

 

Für Käu­fe bei Dritt­an­bie­tern, die ihre Arti­kel selbst ver­sen­den, gilt unse­re erwei­ter­te Rück­ga­be­frist nicht zwangs­läu­fig; hier gel­ten die regu­lä­ren Rück­ga­be­fris­ten, falls nicht anders in den Rück­ga­be­be­din­gun­gen des Ver­käu­fers ver­merkt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie auf unse­rer Hilf­e­sei­te zur Rück­ga­be von Marketplace-Bestellungen.

 

Für Bestel­lun­gen ab dem 1. Janu­ar 2014 gel­ten dann wie­der die übli­chen Rückgabefristen.

Jedoch soll­te man beach­ten, dass die Ware sich im rela­tiv ori­gi­na­len Zustand befin­det, da unter Umstän­den sonst eine Gebühr anfal­len kann, die Ama­zon erhe­ben kann. Zum Bei­spiel bei zu star­ker Benutzung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu gibt es hier: Amazon.de Hil­fe

Update vom 19. Janu­ar 2014: Klei­ner Push des Artikels.

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